Seit Jahren verkündet Herr Rotter lauthals, dass es mit ihm eine Umfahrung Urberachs nur mit der Variante der über die Gemarkung von Nachbarkommunen Messel und Eppertshausen führenden K/L-Trasse geben wird.
Seit eben so vielen Jahren hat er es aber nicht für nötig erachtet, sich mit der betroffenen Gemeinde Eppertshausen ins Benehmen zu setzen. Dabei hätte er wissen müssen, dass es dort Widerstände gibt, zumal die dortige Gemeindevertretung bereits vor etwa 30 Jahren ihre Ablehnung dagegen zum Ausdruck gebracht hatte. Trotzdem wurde für teures Geld eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nicht nur alle Bedenken aus Eppertshausen ignorierte, sondern obendrein noch die B486 nicht auf die K/L-Tasse verlegen und unverändert weiter durch Urberach laufen lassen wollte. Nach dem neuerlichen Vorstoß Rödermarks die K/L-Trasse als Variante in die Prüfungen mit Hessen Mobil und dem Land Hessen einzubringen, sah sich die Gemeindevertretung Eppertshausen nun genötigt noch einmal – und zwar einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg – eine über Eppertshausener Gemarkung führende K/L-Trasse abzulehnen. Damit stellt sich zwingend die Frage, ob diese Variante in der aktuell vorgesehenen Führung noch zu realisieren ist. Zu dieser Situation haben ausschließlich schwerwiegende Versäumnisse der Rödermärker Verwaltung geführt. Es musste dem Bürgermeister klar sein, dass derartige Planungen mit erheblichen Eingriffen in die Interesse und Rechte anderer Kommunen ohne Einvernehmen nicht zum Erfolg führen können. Es wäre für Urberach wünschenswert, wenn sich die Verwaltung bei dem weiteren Vorgehen an den Fakten und der gegebenen Sachlage orientieren würde. Die FREIEN WÄHLER setzen sich seit langem für die von Lärm und Abgasen geplagten Bürger*innen in Urberach ein und haben mehrfach klargestellt, dass sie jeder realisierbaren Variante einer Umfahrung Urberachs zustimmen würden, vorausgesetzt, diese Umfahrung würde ein Teil der B486 und die Durchfahrt Urberach eine Kommunalstraße. Es sollten nicht erneut Jahrzehnte bis zu einer Lösung vergehen.