Überschrift: Verkürzung der Schrankenschließzeiten/Bahnübergang Ober-Roden
Sachverhalt: Gemäß dem beigefügten Schreiben des Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Hessen und den dazu
abgegeben Erklärungen können die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Ober-Roden durch eine geänderte Technik wesentlich herabgesetzt werden.
Eine Verkürzung der Schrankenschließzeiten ist längst überfällig und würde für den Ortskern von Ober-Roden zu einer wesentlichen Verbesserung der
Verkehrssituation, der Lebensbedingungen und der Bedingungen für die Rettungsdienste führen.
Beschluss: Die Schließzeiten am Bahnübergang Ober-Roden werden verringert. Hierzu wird die Technik zur Steuerung der Schranken am
Bahnübergang geändert. Dies erfolgt unter anderem durch eine geänderte Anordnung der den Bahnübergang deckenden Haupt- und Vorsignale und durch Eingriffe in die Steuerung durch
das elektronische Stellwerk in Offenbach. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der notwendigen Änderungen vorstellig zu werden und dafür Sorge zu
tragen, dass die Bahn die neue Technik einführt.
Der Magistrat wird ferner beauftragt, Fördermittel für diese Maßnahme zu beantragen.
Ergebnis: Zugestimmt
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